Ausbildung/Infos zur Ausbildung im öffentlichen Dienst

Ausbildung und Karriere im öffentlichen Dienst:
Informationen und Stellenangebote

 
Immer wieder erreichen uns Anfragen bezüglich eines Berufseinstieges in den öffentlichen Dienst. Das freut uns, denn Deutschlands öffentlicher Dienst braucht stets motivierten und qualifizierten Nachwuchs, um das zu bleiben, was er ist: einer der besten in der ganzen Welt. Die Ausbildungsplätze und Stellen werden von den jeweiligen Dienstherrn bei Bund, Ländern und Gemeinden vergeben. Nachfolgend bieten wir eine Sammlung von Internet-Links zu den entsprechenden Ausbildungsangeboten, sortiert nach Gebietskörperschaften und besonders gefragten Einzelbereichen des öffentlichen Dienstes. Selbstverständlich erhebt diese Zusammenstellung keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit, und wir übernehmen ausdrücklich keine Haftung bezüglich Korrektheit, Aktualität, Qualität oder Vollständigkeit der bereitgestellten Inhalte. Hinweise und Ergänzungen nehmen wir jederzeit sehr gerne entgegen.
Stand: Dezember 2009
 
Zu den Informationen und Stellenangeboten:

  1. Öffentlicher Dienst Bund
  2. Öffentlicher Dienst Länder und Gemeinden
  3. Öffentlicher Dienst – Lehrer
  4. Öffentlicher Dienst – Polizei
  5. Öffentlicher Dienst – Berufsfeuerwehr
  6. Private Jobbörsen mit Angeboten rund um den öffentlichen Dienst

Karrieresystem im öffentlichen Dienst des Bundes

Nach der Föderalismusreform I liegt die Gesetzgebungskompetenz für das Dienst-, Besoldungs- und Versorgungsrecht nicht mehr beim Bund. Der Bund und jedes Bundesland sind nun jeweils selbst für die Gesetzgebung im Dienst-, Besoldungs- und Versorgungsbereich zuständig.

Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich daher auf das Bundesrecht
Im öffentlichen Dienst arbeitet man als Beamter oder Angestellter. Die Einstellungs-, Ausbildungs- und Beschäftigungsbedingungen der Angestellten gleichen im Grunde denen der Privatwirtschaft (i.d.R. dreijährige duale Ausbildung), Grundlage dafür sind ebenso wie für die Vergütungskonditionen Tarifverträge, die zwischen Gewerkschaften und öffentlichen Arbeitgebern ausgehandelt werden.

Der Beamtenbereich ist gesetzlich durch das so genannte Laufbahnrecht geregelt. Für den Bund gilt folgendes:
Die Zulassung zum Vorbereitungsdienst einer Laufbahn, in dem eine verwaltungsinterne Ausbildung bzw. ein internes Fachhochschulstudium erfolgt, setzt mindestens voraus:

  • Für den einfachen Dienst (Besoldungsgruppen A 2 bis A 6) den erfolgreichen neunjährigen Schulbesuch (Hauptschulabschluss) oder einen gleichwertigen Bildungsstand
  • Für den mittleren Dienst (Besoldungsgruppen A 6 bis A 9) den Abschluss einer Realschule (10 Schuljahre) oder den Abschluss einer Hauptschule sowie daran anschließend den Abschluss einer förderlichen Berufsausbildung oder eine geeignete Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis oder einen gleichwertigen Bildungsstand
  • Für den gehobenen Dienst (Besoldungsgruppe A 9 bis A 13) die Hochschul- oder Fachhochschulreife oder einen gleichwertigen Bildungsstand
  • Für den höheren Dienst (Besoldungsgruppe A 13 bis A 16) ein abgeschlossenes - für die Laufbahn geeignetes - Studium an einer wissenschaftlichen Hochschule und die Ablegung einer ersten Staatsprüfung oder einer Hochschulprüfung. Dabei werden für den allgemeinen Verwaltungsdienst die Studien der Rechtswissenschaft (privates oder öffentliches Recht) sowie der Wirtschafts-, Finanz- und Sozialwissenschaften als gleichwertig anerkannt.

Bewerber haben in der der Regel einen mehrjährigen Vorbereitungsdienst zu leisten, der der praktischen und theoretischen Ausbildung dient, und sie müssen eine Laufbahnprüfung ablegen. Der Vorbereitungsdienst wird im Beamtenverhältnis auf Widerruf geleistet.

Der Vorbereitungsdienst dauert im

  • mittleren Dienst mindestens ein Jahr, in der Regel jedoch zwei Jahre
  • gehobenen Dienst in der Regel drei Jahre
  • höheren Dienst mindestens 18 Monate, in der Regel jedoch zwei Jahre

Für den einfachen Dienst ist kein verbindlicher Vorbereitungsdienst vorgesehen. Bei den meisten Behörden ist allerdings ein Vorbereitungsdienst von sechs Monaten abzuleisten.
 
Im höheren Verwaltungsdienst kommt der juristischen Ausbildung im Rahmen der Einstellungspraxis die zahlenmäßig größte Bedeutung zu. Der Vorbereitungsdienst für Laufbahnen des gehobenen nichttechnischen Dienstes wird an zumeist verwaltungsinternen Fachhochschulen durchgeführt.
Mit dem Inkrafttreten des Dienstrechtsneuordnungsgesetztes im Jahr 2009 ist die Altersgrenze von 32 Jahren bzw. bei Schwerbehinderten von 40 Jahren ersatzlos entfallen.
 
Nach Ablegung der Laufbahnprüfung (Examen) haben die Beamten sich in einer Probezeit zu bewähren. Diese beträgt einheitlich für alle Laufbahngruppen drei Jahre. Im Anschluss an die Probezeit werden die Beamten zu Beamten auf Lebenszeit ernannt. Ein Mindestalter ist hier nicht vorgesehen.