Ausbildung und Karriere im öffentlichen Dienst:
Informationen und Stellenangebote
Immer wieder erreichen uns Anfragen bezüglich eines Berufseinstieges in den
öffentlichen Dienst. Das freut uns, denn Deutschlands öffentlicher Dienst
braucht stets motivierten und qualifizierten Nachwuchs, um das zu bleiben,
was er ist: einer der besten in der ganzen Welt. Die Ausbildungsplätze und
Stellen werden von den jeweiligen Dienstherrn bei Bund, Ländern und
Gemeinden vergeben. Nachfolgend bieten wir eine Sammlung von Internet-Links
zu den entsprechenden Ausbildungsangeboten, sortiert nach
Gebietskörperschaften und besonders gefragten Einzelbereichen des
öffentlichen Dienstes. Selbstverständlich erhebt diese Zusammenstellung
keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit, und wir übernehmen ausdrücklich
keine Haftung bezüglich Korrektheit, Aktualität, Qualität oder
Vollständigkeit der bereitgestellten Inhalte. Hinweise und Ergänzungen
nehmen wir jederzeit sehr gerne entgegen.
Stand: Dezember 2009
Zu den Informationen und Stellenangeboten:
Karrieresystem im öffentlichen Dienst des Bundes
Nach der Föderalismusreform I liegt die Gesetzgebungskompetenz für das Dienst-, Besoldungs- und Versorgungsrecht nicht mehr beim Bund. Der Bund und jedes Bundesland sind nun jeweils selbst für die Gesetzgebung im Dienst-, Besoldungs- und Versorgungsbereich zuständig.
Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich daher auf das Bundesrecht
Im öffentlichen Dienst arbeitet man als Beamter oder Angestellter. Die
Einstellungs-, Ausbildungs- und Beschäftigungsbedingungen der Angestellten
gleichen im Grunde denen der Privatwirtschaft (i.d.R. dreijährige duale
Ausbildung), Grundlage dafür sind ebenso wie für die Vergütungskonditionen
Tarifverträge, die zwischen Gewerkschaften und öffentlichen Arbeitgebern
ausgehandelt werden.
Der Beamtenbereich ist gesetzlich durch das so genannte Laufbahnrecht
geregelt. Für den Bund gilt folgendes:
Die Zulassung zum Vorbereitungsdienst einer Laufbahn, in dem eine
verwaltungsinterne Ausbildung bzw. ein internes Fachhochschulstudium
erfolgt, setzt mindestens voraus:
Bewerber haben in der der Regel einen mehrjährigen Vorbereitungsdienst zu leisten, der der praktischen und theoretischen Ausbildung dient, und sie müssen eine Laufbahnprüfung ablegen. Der Vorbereitungsdienst wird im Beamtenverhältnis auf Widerruf geleistet.
Der Vorbereitungsdienst dauert im
Für den einfachen Dienst ist kein verbindlicher Vorbereitungsdienst
vorgesehen. Bei den meisten Behörden ist allerdings ein Vorbereitungsdienst
von sechs Monaten abzuleisten.
Im höheren Verwaltungsdienst kommt der juristischen Ausbildung im Rahmen der
Einstellungspraxis die zahlenmäßig größte Bedeutung zu. Der
Vorbereitungsdienst für Laufbahnen des gehobenen nichttechnischen Dienstes
wird an zumeist verwaltungsinternen Fachhochschulen durchgeführt.
Mit dem Inkrafttreten des Dienstrechtsneuordnungsgesetztes im Jahr 2009 ist
die Altersgrenze von 32 Jahren bzw. bei Schwerbehinderten von 40 Jahren
ersatzlos entfallen.
Nach Ablegung der Laufbahnprüfung (Examen) haben die Beamten sich in einer
Probezeit zu bewähren. Diese beträgt einheitlich für alle Laufbahngruppen
drei Jahre. Im Anschluss an die Probezeit werden die Beamten zu Beamten auf
Lebenszeit ernannt. Ein Mindestalter ist hier nicht vorgesehen.