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Ich möchte Mitglied ab             
 
in der Fachjugendgewerkschaft  werden.
 
Die Mitgliedschaft bedarf der Bestätigung der Fachjugendgewerkschaft.
 
Ab dem Zeitpunkt der Bestätigung der Mitgliedschaft verpflichte ich mich, den
Betrag entsprechend der Satzung der Fachjugendgewerkschaft zu zahlen.
   
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