Du hast die Wahl! Und du kannst mitbestimmen!
Die Jugend- und Auszubildendenvertretung, kurz JAV, ist die Vertretung der Jugendlichen unter 18 Jahren und der zur Berufsausbildung Beschäftigten unter 25 Jahren (teilweise bis 27 Jahren) in einem Betrieb oder einer Behörde.
Die JAV setzt sich für die Belange der jungen Beschäftigten ein und ist deren Sprachrohr. Sie ist Informationsempfänger und Mitbestimmer. Die Probleme von Azubis und Anwärtern sind besonders und vielfältig. Egal ob es die Ausbildung, Übernahme oder die Ausgestaltung des Arbeitsplatzes geht, die JAV ist Deine
helfende Hand. Da sie selbst aus jungen Beschäftigten und Azubis oder Anwärtern besteht, kann sie Dich gut verstehen und Dich gut vertreten.
Du willst wissen, warum Du eine JAV brauchst oder Du möchtest andere über die Wichtigkeit einer JAV informieren? Dann kannst Du jetzt bei uns den Flyer runterladen.
Du bist frisch in der JAV und brauchst noch wichtige Informationen?
Bei uns gibt es alles Wissenswerte, kompakt und informativ, rund um das Thema:
Jugend-und Auszubildendenvertretung (pdf)
- Wo und wie kann eine JAV gebildet werden?
- Welche Aufgaben hat die JAV?
- Wie erhält die JAV die für ihre Arbeit benötigten Informationen?
- Hat die JAV ein Recht auf Teilnahme an Personalratssitzungen?
- Und wann steht der JAV ein Stimmrecht im Personalrat zu?
- Wie kann die JAV gegen einen Personalratsbeschluss, der nicht ihre Interessen entspricht, vorgehen?
- Welche weiteren Rechte bzw. Arbeitsmöglichkeiten besitzt die JAV?
- Wie sehen die persönlichen Arbeitsbedingungen der JAV-Mitglieder aus?
- Und wie sind die JAV-Mitglieder in ihrem Amt geschützt?
Weiterbeschäftigungsanspruch der Jugend-und Auszubildendenvertretung (pdf)
- Wen schützt § 9 BPersVG?
- Wann beginnt der Schutz und wie lange dauert er?
- Und wenn die Abschlussprüfung nicht bestanden wird oder das Berufsausbildungsverhältnis gekündigt wird?
- Wann muss der Arbeitgeber mitteilen, dass er den Auszubildenden nicht übernehmen will?
- Muss der Auszubildende seine Weiterbeschäftigung ausdrücklich verlangen?
- Was ist, wenn der Antrag nicht form-und fristgerecht gestellt wird?
- Bezieht sich der Anspruch nur auf die Arbeitsstelle selbst?
- Kein freier Arbeitsplatz- Was nun?
- Und wenn der Arbeitgeber nur einen befristeten Arbeitsplatz anbietet?
- Wann ist die Weiterbeschäftigung dem Arbeitgeber zumutbar?
- Was bewirken Feststellungs-/Auflösungsantrag des Arbeitgebers?
- Was ist, wenn der Arbeitgeber die faktische Beschäftigung verweigert?
Geschäftsführung der Jugend-und Auszubildendenvertretung (pdf)
- Gibt es für die Geschäftsführung spezielle Regelungen?
- Wie werden die Sitzungen der JAV organisiert?
- Wer ist außer den Mitgliedern der JAV zu den Sitzungen einzuladen?
- Kann sich die JAV eine Geschäftsordnung geben?
- Wie sind die Sitzungen der JAV durchzuführen?
- Wie werden die Beschlüsse der JAV gefasst?
- Gibt es einen Anspruch auf Freistellung für die JAV-Arbeit?
- Kann es auch die Möglichkeit geben, dass Mitglieder der JAV vollständig freigestellt werden können?
- Hat die JAV die Möglichkeit, direkt mit den Jugendlichen und Auszubildenden einer Dienststelle in Kontakt zu treten?
- Welche Sachmittel stehen der JAV zu?
- Haben Mitglieder einer JAV einen Anspruch auf eine Schulung?
- Muss die JAV eine Jugend- und Auszubildendenversammlung durchführen?
und vieles mehr… (weitere Personalratsbriefe sind in Arbeit).
Spezialausgabe der "ZfPR online"
Die Zeitschrift für Personalvertretungsrecht (ZfPR) hat eine Ausgabe rund um das Thema "Recht der Jugend- und Auszubildendenvertretungen" herausgebracht. Darin finden sich wichtige Aufsätze und Beiträge zur aktuellen Rechtsprechung zu Themen für JAV-Vertreter.
Du brauchst einen kompakten Ratgeber in Buchform? Den kannst du schnell und problemlos beim
dbb verlag bestellen:
Ilbertz/Süllwold/Wurm
Jugend-und Auszubildendenvertretung im öffentlichen Dienst
2.Auflage 2009, broschiert, ca. 150 Seiten
Ratgeber Band 1, dbb verlag ISBN 978-3-87863-156-9
12,90 Euro
Auch unsere Mitgliedsverbände haben wichtige Informationen rund um das Thema Jugend-und Auszubildendenvertretung für dich:
www.dbbjnrw.de/sites/infomaterial.htm#jav_handbuch.